Karriere

Unsere Grundsätze

1. Einleitung

EAE Elektrik A.Ş. erwartet von allen Mitarbeitern, dass sie Verhaltensweisen und Einstellungen zeigen, die die Integrität der Unternehmenskultur sichern, die Anerkennung des Unternehmens wahren und die Zuverlässigkeit der Unternehmensstruktur erhalten und weiterentwickeln. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die „Richtlinien für ethisches Verhalten“ einzuhalten. Ebenso wird von allen Stakeholdern erwartet, dass sie die Grundsätze der Geschäftsethik und alle unterstützenden Prinzipien beachten.

Die Kommunikation der Richtlinien für ethisches Verhalten an alle Mitarbeiter, die Sicherstellung, dass diese Richtlinien ernst genommen werden, sowie die notwendige Anstrengung und Führung zur Einhaltung dieser Regeln gehören zu den wesentlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Führungskräfte.

2. Mitarbeiterbeziehungen

EAE Elektrik A.Ş. schätzt seine Mitarbeiter und behandelt deren Rechte mit Respekt. In diesem Zusammenhang gelten folgende Grundprinzipien im Umgang mit Mitarbeitern:

  • Meritokratische Auswahl bei Einstellungen und Gewährleistung von Chancengleichheit ohne Diskriminierung
  • Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter, die das Unternehmen in die Zukunft tragen
  • Maximale Nutzung der Fähigkeiten, Stärken und Kreativität der Mitarbeiter
  • Bereitstellung von gleichen Chancen und Möglichkeiten für Ausbildung, Anleitung und Weiterentwicklung der Mitarbeiter
  • Faire und wettbewerbsfähige Vergütungspolitik sowie Anerkennung von Leistung durch ein effektives und objektives Leistungsbewertungssystem
  • Förderung der Unternehmensbindung durch Chancengleichheit bei Karrierechancen und Belohnungen
  • Sicherstellung von Arbeitsfrieden und Kontinuität
  • Bereitstellung sauberer, gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen unter Einhaltung aller Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Schaffung und Aufrechterhaltung einer transparenten, respektvollen und kooperativen Arbeitsumgebung, in der Zusammenarbeit und Solidarität gefördert werden
  • Keine Toleranz gegenüber Belästigung oder psychischer Schikane (Mobbing) am Arbeitsplatz
  • Berücksichtigung und Beantwortung von Meinungen und Vorschlägen der Mitarbeiter sowie Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Motivation
  • Vertraulichkeit: Mitarbeiterbezogene Informationen werden, außer bei gesetzlicher Verpflichtung, nicht ohne Zustimmung und Wissen des Mitarbeiters an Dritte weitergegeben
  • Respektierung der Menschenrechte
3. Beziehungen zu externen Stakeholdern

Die grundlegenden Prinzipien, die die Beziehungen von EAE Elektrik A.Ş. zu seinen Stakeholdern leiten, sind wie folgt:

3.1. Kommunikation mit Stakeholdern
  • Das Unternehmen in der Öffentlichkeit vertreten und seinen Ruf stärken
  • Kommunikationskanäle zu Stakeholdern offen halten, Kritik und Vorschläge berücksichtigen sowie positive Beziehungen aufbauen und pflegen
  • Bei jeglicher Kritik auf persönliche Meinungsäußerungen verzichten
3.2. Beziehungen zu Aktionären
  • Das Unternehmen in der Öffentlichkeit vertreten und seinen Ruf stärken
  • Sicherstellen, dass das Unternehmen im Einklang mit den Grundsätzen von Vertrauen und Integrität geführt wird, nachhaltiges Wachstum und Rentabilität anstrebt und Ressourcen, Vermögenswerte und Arbeitszeit effizient verwaltet
3.3. Beziehungen zum Staat
  • Alle Geschäftsaktivitäten und das Buchhaltungssystem vollständig und rechtskonform führen, dokumentieren und bei Bedarf berichten
  • Einhaltung aller Gesetze, Vorschriften und Regelungen in den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist oder neue Investitionen plant
3.4. Soziale Verantwortung
  • Unterstützung von Aktivitäten, die zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen
  • Sensibilität für Themen zeigen, die die Gesellschaft oder das Land betreffen, und die positive Entwicklung der Gemeinschaft fördern
3.5. Kundenbeziehungen
  • Wert für Kunden schaffen und ihre Anforderungen und Bedürfnisse bestmöglich erfüllen
  • Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Produkten und Dienstleistungen
  • Aufbau einer langfristigen Vertrauensbasis in den Kundenbeziehungen
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit während des Verkaufsprozesses und danach
  • Keine irreführenden oder unvollständigen Informationen an Kunden weitergeben
3.6. Beziehungen zu Lieferanten und Händlern
  • Wechselseitigen Wert in den Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Händlern schaffen
  • Offene, direkte und korrekte Kommunikation mit Lieferanten und Händlern pflegen
  • Entscheidungen bei der Auswahl von Lieferanten und Händlern auf Grundlage objektiver Kriterien treffen
  • Bei Audits und Besuchen von Lieferanten und Händlern die von diesen geforderten Vertraulichkeits- und Arbeitssicherheitsregeln einhalten
3.7. Beziehungen zu Wettbewerbern und Wettbewerbspraktiken
  • Außerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzen keine Absprachen oder Verhaltensweisen mit Wettbewerbern oder anderen Personen/Organisationen treffen, die direkt oder indirekt den Wettbewerb verhindern, stören oder einschränken oder einen solchen Effekt erzeugen könnten
  • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in einem bestimmten Markt, sei es alleine oder zusammen mit anderen Unternehmen, vermeiden
  • Keine Gespräche oder Informationsaustausche mit Wettbewerbern führen, die darauf abzielen, Markt- oder Wettbewerbsbedingungen gemeinsam festzulegen
  • Bei Teilnahme an Sitzungen von Verbänden, Kammern, Berufsvereinigungen oder anderen privaten bzw. beruflichen Treffen im Namen des Unternehmens jegliche Gespräche oder Handlungen vermeiden, die zu den oben genannten Situationen führen könnten oder als solche gewertet werden könnten
3.8. Globale Verantwortung
  • Entwicklung und effektive Umsetzung von Umweltpolitiken sicherstellen
  • Handeln im Einklang mit den im UN Global Compact festgelegten Prinzipien und dabei als Vorbild dienen
4. Richtlinien für ethisches Verhalten, die von Mitarbeitern einzuhalten sind

Die kontinuierliche Wahrung und Weiterentwicklung der Professionalität, Integrität und Zuverlässigkeit unseres Unternehmens ist die vorrangige Verantwortung aller Mitarbeiter. In diesem Rahmen wird von den Mitarbeitern Folgendes erwartet:

  • Ständige Einhaltung der Gesetze
  • Ausführung der Aufgaben im Einklang mit grundlegenden moralischen und menschlichen Werten
  • In allen Beziehungen gerecht, wohlwollend und verständnisvoll handeln, um gegenseitigen Nutzen zu fördern
  • Keine unrechtmäßigen Vorteile aus Personen oder Organisationen ziehen, weder Bestechung annehmen noch geben
  • Aufgaben im Einklang mit den geltenden ethischen Richtlinien und allen unterstützenden Prinzipien ausführen
  • Ohne ausdrückliche Autorisierung keine Handlungen, Erklärungen oder Korrespondenz, die das Unternehmen verpflichten könnten, tätigen
  • Keine Verhaltensweisen, die andere Mitarbeiter belästigen oder schädigen könnten
  • Sorgfältiger Umgang mit allen materiellen und immateriellen Unternehmensressourcen, einschließlich Informationssystemen, und Schutz vor Verlust, Schaden, Missbrauch, Diebstahl oder Sabotage
  • Keine Nutzung von Arbeitszeit oder Unternehmensressourcen für persönliche Interessen oder politische Aktivitäten, weder direkt noch indirekt
4.1. Verwaltung von Vermögenswerten und Informationen
4.1.1. Rechte an geistigem Eigentum
  • Sicherstellen, dass rechtliche Schritte rechtzeitig eingeleitet werden, um die Rechte an neu entwickelten Produkten, Prozessen und Software zu sichern
  • Bewusste unbefugte Nutzung von Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken, Computerprogrammen oder anderen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten anderer Unternehmen vermeiden
4.1.2. Informationsmanagement
  • Sicherstellen, dass alle gesetzlichen Aufzeichnungen korrekt und vollständig geführt werden
  • Anfragen Dritter nach vertraulichen Unternehmensinformationen ohne Genehmigung der Geschäftsführung nicht beantworten
  • Sorgfalt walten lassen, damit alle vom Unternehmen gemachten Angaben und bereitgestellten Berichte der Wahrheit entsprechen
4.1.3. Sicherheits- und Krisenmanagement
  • Notwendige Maßnahmen treffen, um Mitarbeiter, Informationssysteme sowie Produktions- und Verwaltungseinrichtungen gegen mögliche Terrorakte, Naturkatastrophen und böswillige Handlungen zu schützen
  • Notfall- und Krisenmanagementpläne für Terror, Naturkatastrophen etc. erstellen, um die Geschäftskontinuität im Krisenfall mit minimalen Verlusten sicherzustellen
  • Alle Maßnahmen ergreifen, um den Diebstahl oder die Beschädigung von Unternehmensvermögen zu verhindern
4.1.4. Vertraulichkeit
  • Bewusstsein dafür haben, dass finanzielle und geschäftliche Geheimnisse des Unternehmens, Informationen, die die Wettbewerbsfähigkeit schwächen könnten, Mitarbeiterrechte und -informationen sowie Vereinbarungen mit Geschäftspartnern unter dem Rahmen der Vertraulichkeit stehen, und sicherstellen, dass diese geschützt und vertraulich behandelt werden
  • Informationen und Dokumente, die im Rahmen der Arbeit erlangt werden, nicht an unbefugte interne oder externe Stellen weitergeben und nicht direkt oder indirekt für spekulative Zwecke nutzen
  • Nicht-öffentliche Informationen über das eigene Unternehmen, dessen Kunden oder Geschäftspartner ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwenden und ohne Genehmigung nicht an Dritte weitergeben
  • Die Vorschriften des Unternehmens im Einklang mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten einhalten und nicht darüber hinausgehen
4.2. Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Sich nicht in Situationen befinden, die zu Interessenkonflikten führen könnten

Interessenkonflikt: Jede Situation, die die unparteiische Ausübung der Aufgaben der Mitarbeiter beeinflusst oder beeinflussen könnte und bei der sie selbst, Angehörige, Freunde oder Personen/Organisationen, mit denen sie in Beziehung stehen, Vorteile oder materielle bzw. persönliche Interessen erhalten

4.2.1. Keine Geschäfte zum eigenen oder nahestehenden Vorteil

Mitarbeiter müssen bei Eintritt in das Unternehmen anzeigen, ob sie Anteile an einem anderen Unternehmen halten oder sich an Investitionen beteiligen. Dieses Thema wird auch in Bewerbungsgesprächen erfragt. Änderungen oder potenzielle Interessenkonflikte müssen zeitnah dem Vorgesetzten gemeldet werden.

  • Keine unrechtmäßigen Vorteile für sich selbst, Angehörige oder Dritte aus Position oder Befugnissen ziehen
  • Bei persönlichen Investitionen darauf achten, keinen Interessenkonflikt mit dem derzeitigen Arbeitgeber zu verursachen
  • Sicherstellen, dass persönliche Investitionen oder andere außerberufliche Tätigkeiten die Erfüllung der aktuellen Aufgaben nicht beeinträchtigen und die Konzentration auf die Hauptaufgaben nicht verhindern
  • Wenn ein Mitarbeiter und eine Person in Kunden- oder Lieferantenposition direkte Verwandte sind und beide in entscheidender Position für dasselbe Geschäft tätig sind, muss dies dem Vorgesetzten gemeldet werden
  • Wenn bekannt wird, dass Angehörige in einem Unternehmen, mit dem geschäftliche Beziehungen bestehen, Anteile oder finanzielle Interessen besitzen, ist dies dem Vorgesetzten mitzuteilen
4.2.2. Teilnahme an Repräsentations- und Organisationsveranstaltungen

Die Teilnahme an Einladungen zu sportlichen Aktivitäten, In- und Auslandsreisen oder ähnlichen Veranstaltungen, die entscheidungsrelevant sein könnten oder als solche wahrgenommen werden, und die von Personen oder Institutionen organisiert werden, mit denen geschäftliche Beziehungen bestehen oder bestehen könnten, außerhalb allgemein zugänglicher Konferenzen, Empfänge, Werbeveranstaltungen, Seminare usw., erfordert die Genehmigung des Vorstands

4.2.3. Geschenke annehmen und geben

Ein Geschenk ist ein Produkt, das keine materielle Gegenleistung erfordert und in der Regel von Personen oder Kunden im Rahmen einer geschäftlichen Beziehung als Dank oder Höflichkeit überreicht wird. Die Grundsätze zu Geschenken sind auch im Abschnitt „Geschenke“ der EAE Elektrik Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption festgelegt.

Zudem müssen im Umgang mit privaten oder öffentlichen Personen und Institutionen, die eine Geschäftsbeziehung aufnehmen oder aufrechterhalten möchten, folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Keine Geschenke annehmen oder anbieten, die den Eindruck eines Verstoßes, einer Abhängigkeit oder einer unangemessenen Beeinflussung erwecken könnten, abgesehen von Geschenken, die der Handelsübung, Tradition oder als Werbe-/Andenkenartikel entsprechen
  • Keine unzulässigen Vorteile von Lieferanten, Händlern, Kunden, Unternehmensgruppen oder Dritten annehmen oder anbieten; wenn solche angeboten werden, nicht annehmen
4.2.4. Geschäftsbeziehungen ehemaliger Mitarbeiter mit der EAE-Gruppe

Nach dem Ausscheiden aus der EAE-Gruppe ein eigenes Unternehmen zu gründen oder als Gesellschafter in einem Unternehmen tätig zu werden, um Verkäufe, Aufträge, Beratung, Provision, Vertretung, Vertrieb oder ähnliche Geschäfte mit EAE-Gruppe-Unternehmen zu tätigen, ist ein sehr sensibles Thema, das negative Wahrnehmungen hervorrufen kann. Vor, während und nach einem solchen Prozess ist sicherzustellen, dass die Interessen der EAE-Gruppe gewahrt, moralische und ethische Grundsätze eingehalten und keine Interessenkonflikte entstehen. Für Lieferanten in dieser Situation muss der zuständige Manager mit dem zuvor beschäftigten EAE-Gruppenunternehmen Kontakt aufnehmen, einen Bericht erstellen, der bestätigt, dass keine unangemessene Situation vorliegt, und seinen Vorgesetzten informieren. Liegt eine unangemessene Situation vor, darf keine Geschäftsbeziehung mit der betreffenden Person aufgenommen werden. Ausgenommen von vom Vorstand genehmigten Ausnahmen ist darauf zu achten, dass solche Geschäftsbeziehungen erst nach Ablauf von zwei Jahren nach Ausscheiden des Mitarbeiters aus der EAE-Gruppe genehmigt werden, um negative Wahrnehmungen zu vermeiden.

4.2.5. Insiderhandel

Es ist gesetzlich strafbar, jegliche vertraulichen Informationen unseres Unternehmens oder der EAE-Gruppe zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Mitarbeiter müssen sich dessen bewusst sein und solche Versuche strikt unterlassen.

5. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unser Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vollständig zu gewährleisten.

  • Mitarbeiter handeln im Einklang mit den zu diesem Zweck erlassenen Regeln und Anweisungen und treffen die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen.
  • Sie dürfen keine gefährlichen oder illegalen Gegenstände oder Substanzen am Arbeitsplatz aufbewahren, die für den Arbeitsplatz oder andere Mitarbeiter eine Gefahr darstellen.
  • Mitarbeiter dürfen keine Drogen, suchterzeugende, geistig oder körperlich beeinträchtigende Substanzen am Arbeitsplatz aufbewahren oder unter deren Einfluss arbeiten, außer wenn dies aufgrund eines gültigen ärztlichen Attests erlaubt ist.
6. Verbot politischer Aktivitäten

Unser Unternehmen leistet keine Spenden an politische Parteien, Politiker oder Kandidaten. Innerhalb des Unternehmens sind Demonstrationen, Propaganda oder ähnliche gezielte politische Aktivitäten nicht gestattet. Unternehmensressourcen wie Fahrzeuge, Computer oder E-Mail-Konten dürfen nicht für politische Zwecke verwendet werden.

7. Grundsätze der Umsetzung

Da EAE Elektrik auch auf internationalen Märkten tätig ist, können Unternehmensaktivitäten den Gesetzen und Vorschriften verschiedener Länder unterliegen. Bei Unklarheiten bezüglich der ethischen Geschäftspraktiken in einem bestimmten Land sind zunächst die dort geltenden Vorschriften einzuhalten. Wenn die Anwendung der Vorschriften des jeweiligen Landes potenziell problematische Folgen für die von EAE Elektrik A.Ş. international vertretenen ethischen Werte haben könnte, wird versucht, innerhalb der bestehenden ethischen Richtlinien und Verfahren eine geeignete Lösung zu finden.

7.1. Vorgehensweise bei ethischen Entscheidungen

Bei der Festlegung eines Handlungsplans in einer ethischen Angelegenheit sollten Sie die folgenden Schritte als Leitfaden nutzen und sich diese Fragen stellen:

  • Entspricht das betreffende Thema/Ereignis/Verhalten Gesetzen, Vorschriften und Gepflogenheiten?
  • Ist das betreffende Thema/Ereignis/Verhalten ausgewogen und fair? Würde es uns stören, wenn ein Wettbewerber oder eine andere Person dasselbe tun würde?
  • Würden unser Unternehmen und unsere Stakeholder sich unwohl fühlen, wenn alle Details dieses Vorfalls bekannt würden?
  • Würden Sie in eine peinliche oder schwierige Lage geraten, wenn andere wüssten, dass Sie sich so verhalten haben?
  • Könnte dies negative Folgen für Sie oder Ihr Unternehmen haben?
  • Wer sonst könnte davon betroffen sein? (Gruppenunternehmen, unser Unternehmen und andere Mitarbeiter, Sie selbst usw.)
7.2. Verantwortlichkeiten der Führungskräfte

Die Führungskräfte von EAE Elektrik A.Ş. haben über die für die Mitarbeiter im Rahmen der „Geschäftsethik-Regeln“ definierten Verantwortlichkeiten hinaus zusätzliche Pflichten. Dementsprechend sind die Führungskräfte dafür verantwortlich:

  • Eine Unternehmenskultur und Arbeitsumgebung zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die die Einhaltung ethischer Grundsätze unterstützt.
  • Mit ihrem Verhalten als Vorbild für die Einhaltung ethischer Grundsätze zu dienen und ihre Mitarbeiter über die Ethikrichtlinien zu informieren.
  • Mitarbeiter darin zu unterstützen, Fragen, Beschwerden und Mitteilungen zu ethischen Themen vorzubringen.
  • Bei Konsultationen Handlungsempfehlungen zu geben, alle eingehenden Meldungen zu berücksichtigen und diese, falls erforderlich, umgehend an den Ethikrat weiterzuleiten.
  • Die von ihnen verantworteten Geschäftsprozesse so zu gestalten, dass ethische Risiken minimiert werden, und die erforderlichen Methoden und Ansätze anzuwenden, um die Einhaltung ethischer Grundsätze sicherzustellen.
7.3. Meldung und Bearbeitung von Verstößen gegen ethische Grundsätze

Mitarbeiter sind verpflichtet, Verstöße gegen die Unternehmens-Ethikrichtlinien oder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, von denen sie Kenntnis erlangen, zunächst direkt ihren Vorgesetzten, der Personalabteilung oder dem Ethikrat zu melden.

Die Meldungen werden gemäß der internen Abläufe und Verfahren des Unternehmens bearbeitet und entschieden. Personen, die gegen die Ethikrichtlinien oder Unternehmensrichtlinien und -verfahren verstoßen, werden gemäß der „Disziplinarverwaltungs-Prozedur“ behandelt.

Disziplinarmaßnahmen gelten ebenfalls für Personen, die unangemessenes Verhalten genehmigen, fördern oder darüber Bescheid wissen und die erforderliche Meldung nicht ordnungsgemäß machen. Darüber hinaus wird gegen Personen, die Beschwerden oder Meldungen einreichen oder während der Prüfung Unterstützung leisten, kein negatives Verhalten oder Druck toleriert.

7.4. Ethikrat

Verstöße gegen die veröffentlichten „Geschäftsethik-Regeln“ werden innerhalb des Ethikrats von EAE Elektrik A.Ş. behandelt. Der Ethikrat wurde eingerichtet, um Interessenkonflikte zu lösen und Meldungen über Verstöße gegen die Ethikrichtlinien zu prüfen. Der Ethikrat setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Vorsitzender – Mitglied des Verwaltungsrats
  • Mitglied – Fabrikdirektor Busbar
  • Mitglied – Leiter der Personalabteilung
  • Mitglied – Fabrikleiter Kabeltrassen
  • Mitglied – Direktor für Produkte und Vertrieb Kabeltrassen
  • Mitglied – Leiter der Buchhaltung
  • Mitglied – Direktor für Produkt- und Geschäftsentwicklung
  • Mitglied – Direktor für nationale und internationale Projekte und Vertrieb
  • Mitglied – Direktor für internationale Projekte und Vertrieb
7.5. Arbeitsprinzipien des Ethikrats

Der Ethikrat arbeitet nach den folgenden Grundsätzen:

  • Vertraulichkeit: Meldungen und Beschwerden sowie die Identität der meldenden Personen werden vertraulich behandelt.
  • Schutz der Hinweisgeber: Jede Person, die eine Meldung beim Ethikrat einreicht, steht unter dem Schutz des Ethikrats. Jegliche Form von Druck, Diskriminierung oder Mobbing gegenüber diesen Personen ist untersagt.
  • Zugang zu Informationen: Der Ethikrat hat das Recht, für die Untersuchung relevante Informationen, Unterlagen und Beweise direkt bei der zuständigen Abteilung anzufordern. Alle gewonnenen Informationen und Dokumente dürfen ausschließlich für die Bewertung des spezifischen Falls genutzt werden.
  • Dokumentation: Der gesamte Bewertungsprozess wird von Beginn an schriftlich protokolliert. Alle Informationen, Beweise und Unterlagen werden dem Protokoll beigefügt.
  • Unterzeichnung: Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und den Mitgliedern des Ethikrats unterzeichnet.
  • Schnelle Bearbeitung: Die Bewertung erfolgt zügig, und es wird so schnell wie möglich ein Ergebnis erzielt.
  • Umsetzung der Entscheidungen: Die vom Rat getroffenen Entscheidungen werden unverzüglich umgesetzt.
  • Information der relevanten Stellen: Über die Ergebnisse wird die zuständige Abteilung und gegebenenfalls andere zuständige Stellen informiert.
  • Unabhängigkeit: Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ethikrats handeln bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig von ihren Vorgesetzten und der Organisationshierarchie und dürfen nicht beeinflusst oder unter Druck gesetzt werden.
  • Expertenrat: Bei Bedarf kann der Rat auf Expertenmeinungen zurückgreifen, wobei während der Bewertung die Prinzipien der Vertraulichkeit gewahrt bleiben.
  • Disziplinarische Bewertung: Die Bewertung erfolgt gemäß der „Disziplinarverwaltungs-Prozedur“.

Für Ihre Fragen und Meldungen können Sie die folgende E-Mail- und Postadresse verwenden oder direkt mit den Mitgliedern des Ethikrats Kontakt aufnehmen:

Postanschrift
Akçaburgaz Mah. 3114. Sk. No:10, 34522 Esenyurt, Istanbul
Telefon
0212 866 20 00

Referenzdokumente

  • Disziplinarverwaltungsverfahren (PR-41)
  • Ernennungsschreiben des Ethikrats (F-431)
  • Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption (PLT-6)